Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Rahmenbedingungen für unsere Dienstleistungen im Immobilienrecht
Letzte Aktualisierung: 15. Januar 2024
Gültig ab: 15. Januar 2024
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsdienstleistungen, die von unserer auf Immobilienrecht spezialisierten Anwaltskanzlei erbracht werden. Sie regeln die Rechtsbeziehung zwischen uns als Rechtsanwaltskanzlei und Ihnen als Mandant.
Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erkennen Sie diese AGB als verbindlich an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Zustandekommen des Mandatsverhältnisses
Ein Mandatsverhältnis kommt durch eine ausdrückliche schriftliche oder mündliche Vereinbarung zwischen uns und Ihnen zustande. Die Kontaktaufnahme über unsere Website, per Telefon oder E-Mail stellt noch kein Mandatsverhältnis dar, sondern lediglich eine unverbindliche Anfrage.
Vor Beginn unserer Tätigkeit führen wir in der Regel ein kostenfreies Erstgespräch durch, in dem wir Ihre Angelegenheit prüfen und Ihnen ein Angebot für unsere Dienstleistungen unterbreiten. Das Mandatsverhältnis kommt erst mit der Annahme dieses Angebots zustande.
Wir behalten uns das Recht vor, ein Mandat abzulehnen, insbesondere wenn Interessenkonflikte bestehen, die rechtliche Angelegenheit außerhalb unserer Spezialisierung liegt oder andere berufsrechtliche Gründe einer Mandatsübernahme entgegenstehen.
3. Umfang der Dienstleistungen
Der Umfang unserer Tätigkeit richtet sich nach der konkreten Mandatsvereinbarung. Grundsätzlich umfassen unsere Dienstleistungen die rechtliche Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Immobilienrechts, insbesondere:
- Beratung bei Immobilienkauf und -verkauf
- Erstellung und Prüfung von Immobilienverträgen
- Mietrechtliche Beratung für Mieter und Vermieter
- Baurechtliche Angelegenheiten
- Vertretung vor Gerichten und Behörden
- Due-Diligence-Prüfungen bei Immobilientransaktionen
Leistungen, die über den vereinbarten Mandatsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, wenn sich während der Mandatsbearbeitung zusätzliche Tätigkeiten als erforderlich erweisen.
4. Honorar und Kostenerstattung
Unser Honorar richtet sich nach dem Aufwand, der Schwierigkeit der Angelegenheit, der wirtschaftlichen Bedeutung für Sie und dem erzielten Ergebnis. Grundlage für die Honorarberechnung sind in der Regel die Ansätze der Schweizer Anwaltstarifordnung oder individuelle Stundenhonorarvereinbarungen.
4.1 Honorarformen
Je nach Art der Mandatsbearbeitung können verschiedene Honorarformen zur Anwendung kommen:
- Zeithonorar: Abrechnung nach tatsächlich aufgewendeter Zeit
- Pauschalhonorar: Fester Betrag für definierte Leistungen
- Erfolgshonorar: Zusätzliche Vergütung bei Erreichen bestimmter Ziele
- Gegenstandswerthonorar: Berechnung nach dem Wert der Angelegenheit
4.2 Kostenvorschuss und Zwischenabrechnungen
Wir können jederzeit einen angemessenen Kostenvorschuss verlangen. Bei umfangreichen oder länger dauernden Mandaten sind Zwischenabrechnungen in regelmäßigen Abständen möglich. Ausstehende Honorare sind binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
4.3 Auslagen und Nebenkosten
Zusätzlich zum Honorar sind Sie zum Ersatz der im Zusammenhang mit der Mandatsbearbeitung entstehenden Auslagen verpflichtet. Dazu gehören insbesondere Reisekosten, Kosten für Übersetzungen, Gutachten, Gerichts- und Notarkosten sowie Porto und Kommunikationskosten.
5. Mitwirkungspflichten des Mandanten
Sie sind verpflichtet, uns alle für die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dies umfasst auch die Mitteilung von Änderungen der Sach- oder Rechtslage während der Mandatsdauer.
Sie haben uns alle relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen und uns über alle Umstände zu informieren, die für die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit von Bedeutung sein können. Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten können wir nicht für daraus entstehende Nachteile verantwortlich gemacht werden.
Sie sind außerdem verpflichtet, uns unverzüglich über Änderungen Ihrer Anschrift oder anderer Kontaktdaten zu informieren. An die uns zuletzt bekannte Anschrift gesandte Mitteilungen gelten als zugestellt.
6. Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz
Wir unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nach der Schweizerischen Anwaltsordnung. Alle uns im Rahmen der Mandatsbearbeitung anvertrauten Informationen werden streng vertraulich behandelt und nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder soweit gesetzlich erforderlich an Dritte weitergegeben.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung.
7. Haftung und Haftungsbegrenzung
Wir erbringen unsere Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Rechtsanwalts. Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung für Vermögensschäden ist betragsmäßig auf das Dreifache des für die jeweilige Angelegenheit vereinbarten Honorars, mindestens jedoch auf CHF 100'000 und maximal auf CHF 1'000'000 begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Wir sind durch eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe versichert. Einzelheiten teilen wir auf Anfrage mit.
8. Beendigung des Mandatsverhältnisses
Das Mandatsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Bei einer Kündigung durch Sie haben Sie das bis dahin aufgelaufene Honorar sowie die entstandenen Auslagen zu bezahlen.
Wir können das Mandatsverhältnis insbesondere kündigen, wenn Sie trotz Mahnung mit der Zahlung von Honorar oder Auslagen in Verzug geraten, Ihre Mitwirkungspflichten verletzen oder andere wichtige Gründe vorliegen.
Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses händigen wir Ihnen die Handakte heraus, soweit Sie diese wünschen und alle Honorar- und Auslagenansprüche beglichen sind.
9. Aufbewahrung von Unterlagen
Wir bewahren die Mandatsunterlagen entsprechend den berufsrechtlichen Bestimmungen für die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Mandats auf. Nach Ablauf dieser Frist können die Unterlagen vernichtet werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Sie können jederzeit die Herausgabe der Originalunterlagen verlangen. Kopien und elektronische Dokumente verbleiben in unserer Kanzlei zur Erfüllung unserer Aufbewahrungspflichten.
10. Interessenkonflikte
Wir prüfen vor Mandatsübernahme sorgfältig, ob Interessenkonflikte bestehen. Sollten während der Mandatsbearbeitung Interessenkonflikte auftreten, werden wir Sie darüber informieren und gegebenenfalls das Mandat niederlegen.
Wir können nicht gleichzeitig widerstreitende Interessen vertreten. Dies gilt auch für rechtlich selbständige, aber wirtschaftlich miteinander verbundene Unternehmen oder Personen.
11. Elektronische Kommunikation
Wir kommunizieren standardmäßig auch über elektronische Medien wie E-Mail. Diese Kommunikationsform birgt Sicherheitsrisiken, über die wir Sie hiermit aufklären. Sollten Sie eine verschlüsselte Kommunikation wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit.
Für den Verlust oder die unbefugte Kenntnisnahme von E-Mails durch Dritte übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
12. Fristen und Termine
Fristen und Termine werden von uns sorgfältig überwacht. Sie sind jedoch verpflichtet, uns rechtzeitig über alle Ihnen bekannten Fristen und Termine zu informieren. Für die Einhaltung von Fristen, von denen wir keine Kenntnis haben, können wir nicht verantwortlich gemacht werden.
Bei besonders eiligen Angelegenheiten weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass eine ordnungsgemäße Bearbeitung nur bei rechtzeitiger Information und Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen möglich ist.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Mandatsverhältnis und diese AGB findet Schweizer Recht Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist der Sitz unserer Kanzlei, soweit Sie Kaufmann sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz haben.
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind wir gerne bereit, an einem Mediationsverfahren teilzunehmen oder andere alternative Streitbeilegungsverfahren zu nutzen.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken in diesen AGB.
15. Änderungen der AGB
Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB für künftige Mandate zu ändern. Änderungen werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn Sie nicht binnen vier Wochen nach Mitteilung widersprechen.
Bei einem Widerspruch gegen geänderte AGB können wir das Mandatsverhältnis außerordentlich kündigen, sofern die Fortsetzung des Mandats unter den bisherigen Bedingungen nicht zumutbar ist.
Wichtiger Hinweis
Diese AGB ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen und die Standesregeln für Rechtsanwälte. Im Zweifel gehen die gesetzlichen und standesrechtlichen Bestimmungen vor. Bei Fragen zu diesen AGB stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.